Sie befinden sich hier: Startseite AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestellungen
1.1 Mit Rücksendung des unterschriebenen Bestellformulars bzw. des Angebots durch den Besteller wird der Auftrag verbindlich erteilt. Die Rechnungsanschrift und etwaige Bestellnummern oder zuständige Abteilungen oder Personen müssen bereits mit der Bestellung verbindlich genannt werden.
1.2 Die AGB sind Bestandteil der Auftragserteilung.
1.3 Die Leistungen werden entsprechend des Vertrages ausgeführt. Vorbehalten sind geringfügige Abweichungen in Maß, Form und Farbe.
1.4 Dem Besteller ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Gewöhnliche Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
1.5 Für planerische und logistische Leistungen erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Netto-Auftragssumme. Diese entfällt bei tatsächlicher Messedurchführung bzw. Messeteilnahme.
1.6 Bestellungen müssen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Für später eingehende Bestellungen wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 20% der Netto-Auftragssumme erhoben.
1.7 Die Messeaufbauten Klos behält sich bei Kapazitätsengpässen vor, dem Besteller gleich- oder höherwertige Ersatzstücke zu liefern. Ansprüche diesbezüglich können nicht geltend gemacht werden.
1.8 Wurde die bestellte Dienstleistung im Rahmen der Aufbauzeiten bereits ausgeführt, liegt die Stornogebühr, auch im Falle höherer Gewalt, bei 100%.
2. Ausführung der bestellten Dienstleistung
2.1 Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt.
2.2 Transportkosten sind in der Regel für den Veranstaltungsort Messe Dortmund bereits im Mietpreis eingeschlossen. Für andere Veranstaltungsorte kann ein Transportkostenaufschlag berechnet werden.
2.3 Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig zum Messestand, dass das Mietgut zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
Fixtermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Messeaufbauten Klos.
2.4 Ist der Messestand bei Anlieferung bzw. Montage vom Aussteller nicht personell besetzt, so ist mit dem Abstellen des Mietguts auf der Standfläche die Leistung ordnungsgemäß erbracht.
2.5 Der Aussteller hat ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Untergang und Verschlechterung, insbesondere Beschädigung oder Verlust, zu tragen. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung gegen Diebstahl zu versichern.
2.6 Der Besteller muss sich vor Messebeginn von dem einwandfreien Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit der Leistungen überzeugen. Reklamationen sind unverzüglich zu äußern, damit die Gelegenheit zur Abhilfe besteht bzw. damit eine ordnungsgemäße Prüfung der Beanstandung vor Ort erfolgen kann.
2.7 Vom Besteller kurzfristig vor Ort in Auftrag gegebene zusätzliche Arbeiten werden zum Stundenlohn abgerechnet.
2.8 Eine vorzeitige Rückgabe des bestellten Mietguts rechtfertigt keinen Erstattungsanspruch.
2.9 Die Messeaufbauten Klos ist nicht verpflichtet, die Bevollmächtigung der auf dem Messestand angetroffenen Personen zu überprüfen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
3.1 Die ausgewiesenen Preise sind die, für die jeweilige Veranstaltungsdauer, gültigen Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zu zahlen.
3.2 Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.
3.3 Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch per E-Mail im PDF-Format. Es sei denn, im Vorfeld wurde eine andere Zustellung vereinbart.
3.4 Rechnungen sind grundsätzlich zum Messebeginn fällig, soweit auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug und unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer nach Erhalt der Rechnung (oder gegebenenfalls innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist) auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.
3.5 Ausländische Besteller sind verpflichtet, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Euro zu zahlen. Zahlungsgebühren der Bankinstitute gehen zu Lasten des Bestellers.
3.6 Ausländische Besteller müssen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständige und korrekte Angaben zur UST-Id-Nummer gemacht haben bzw. eine behördliche Bescheinigung eingereicht haben, um die Rechnung ohne deutsche MwSt zu erhalten.
3.7 Rechnungen für kurzfristige Bestellungen am Veranstaltungsort sind bei Erhalt sofort und ausschließlich in bar zu zahlen.
3.8 Werden Rechnungen auf Wunsch des Bestellers an einen Dritten adressiert, so bleibt der Besteller bis zum vollständigen Ausgleich der jeweiligen Rechnung Schuldner.
Rechnungsänderungen, die nach Ausstellung der Rechnung auf Wunsch des Bestellers erfolgen, werden diesem mit einer Pauschale von € 30,00 zuzüglich der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
3.9 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug.
4. Höhere Gewalt
Ist die Messeaufbauten Klos aufgrund von höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert und wird die Vertragserfüllung somit unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die Messeaufbauten Klos zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber wird der Besteller unverzüglich informiert, es sei denn dies ist ebenfalls aufgrund eines Falles von höherer Gewalt nicht möglich. Einem Fall höherer Gewalt werden Epidemien, Pandemien, Terroranschläge, Streiks und Aussperrungen sowie eine ungenügende Versorgung von Hilfsmitteln wie Strom, Wasser, Benzin usw. gleichgesetzt.
5. Haftung der Messeaufbauten Klos
Mit folgenden Ausnahmen haftet die Messeaufbauten Klos nicht bei Pflichtverletzungen:
Die Messeaufbauten Klos haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Messeaufbauten Klos oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Messeaufbauten Klos haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Messeaufbauten Klos oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Messeaufbauten Klos haftet bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die Messeaufbauten Klos nach Inhalt, Natur und Zweck des Vertrages zu gewähren hat und auf deren Erfüllung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen.
Ist die Haftung der Messeaufbauten Klos ausgeschlossen, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Messeaufbauten Klos.
6. Haftung des Bestellers
6.1 Der Besteller haftet für die Folgen, die durch fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben beim Bestellvorgang entstehen.
6.2 Die Haftung des Bestellers für Beschädigung und Verlust der ihm überlassenen Gegenstände beginnt mit Übergabe bzw. dem Abstellen des Mietguts auf der Standfläche.
Sie endet mit der Rückgabe oder mit der Abholung durch Messeaufbauten Klos, auch wenn der Besteller die Standfläche schon verlassen haben sollte.
6.3 Der Besteller ist verpflichtet, mit dem Mietgut sorgfältig und pfleglich umzugehen.
6.4 Nicht zurückgegebene und verschwundene Mietmöbel werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
7. Wandmaterial, Teppich
7.1 Das Wandmaterial in der Ausführung „Messewände, untapeziert“ darf durch den Aussteller oder durch ihn beauftragte Firmen mit Stoff bespannt oder tapeziert werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass der verwendete Leim ein einwandfreies Entfernen der Tapete durch den Aussteller oder durch ihn beauftragte Firmen zum Veranstaltungsende gewährleistet. Das Wandmaterial darf untapeziert nicht gestrichen oder beklebt werden. Beschädigtes Wandmaterial wird repariert; die Reparaturkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nicht einwandfrei gereinigte Wände werden von uns mit € 1,50 (pro qm Sichtfläche) Reinigungsgebühr berechnet.
7.2 Das Wandmaterial in der Ausführung „Systemwandelemente“ und „weiß beschichtete Wandelemente“ darf durch den Aussteller oder durch ihn beauftragte Firmen nur mit den Hilfsmitteln Tesafilm oder Powerstrip beklebt werden. Es ist nicht erlaubt, an diesem Wandmaterial Nägel oder Klebeband oder Schrauben zum Befestigen zu verwenden. Beschädigtes Wandmaterial wird repariert; die Reparaturkosten werden dem Autraggeber in Rechnung gestellt. Nicht einwandfrei gereinigte Wände werden von uns mit € 1,50 (pro qm Sichtfläche) Reinigungsgebühr berechnet.
7.3 Die Entsorgung von Teppichboden als Bahnenware ist nicht im Preis enthalten.
8. Beschriftungen
8.1 Für die vom Besteller für die Produktion von Beschriftungen eingereichten Druckvorlagen übernimmt die Messeaufbauten Klos im Falle des Untergangs oder der Beschädigung keine Haftung.
8.2 Sofern vom Besteller zur Verfügung gestellte Dateien Informationen hinsichtlich der auszudruckenden Farbtöne enthalten, müssen diese so gestaltet sein, dass ein Ausdruck ohne weitere Änderung im 4-Farbdruckverfahren (CMYK) erfolgen kann. Außerdem müssen die Dateien entsprechend der Größe der zu beschriftenden Elemente angelegt sein.
Auf Wunsch stellt die Messeaufbauten Klos das Merkblatt "Druckdaten" zur Verfügung.
8.3 Liefert der Besteller ungeeignete oder mangelhafte Dateien, kann es zur kostenpflichtigen Nachbearbeitung der Dateien kommen.
8.4 Bei Überschreitung der von Messeaufbauten Klos genannten Datenabgabefrist kann eine fristgerechte Fertigstellung der Beschriftung nicht garantiert werden.
9. Datenschutz
Datenschutz hat bei der Messeaufbauten Klos hohe Priorität. In der Datenschutzerklärung der Messeaufbauten Klos, zu finden unter www.messebau-klos.de, werden die allgemeinen Grundsätze für den Schutz von personenbezogenen Daten dargelegt.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Messeaufbauten Klos, deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einerseits und dem Besteller, dessen Bediensteten und Erfüllungsgehilfen, andererseits kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
10.2 Erfüllungsort ist Unna.
10.3 Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner, je nach sachlicher Zuständigkeit, das Amtsgericht Unna oder das Landgericht Dortmund.
M E S S E A U F B A U T E N
Werner Klos GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Str. 68
59425 Unna
Telefon 0 23 03 / 24 62
Telefax 0 23 03 / 24 61